Vorsorgeprinzip wird mit Füssen getreten

Brüssel, 22. September 2023

Rechtsgutachten zum Deregulierungsvorschlag der Neuen Gentechnik belegt: Vorsorgeprinzip wird mit Füßen getretenVon der Öffentlichkeit bislang größtenteils unbemerkt wird aktuell eine EU-Gesetzgebung zerpflückt: die EU- Gentechnikgesetzgebung. Sollte die Herausnahme der Neuen Gentechnik aus der bisherigen Gesetzgebung vollzogen werden, hätte das nicht nur gravierende Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft und Ökosysteme. Es würde auch das Vorsorgeprinzip ignoriert, das Leitlinie der Umweltpolitik sein muss. Ein gerade veröffentlichtes Rechtsgutachten [1] der Kanzlei GGSC, das die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegeben hat, zeigt auf, wie der vorgelegte Deregulierungsvorschlag sogenannter ‚Neuer Genomischer Techniken (NGTs') das Vorsorgeprinzip verletzt. MARTIN HÄUSLING, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss ist der verantwortliche Grüne für die parlamentarische Arbeit zu dem Deregulierungsvorschlag. Er kommentiert:

„Das Rechtsgutachten über den Deregulierungsvorschlag für Neue Gentechnik der EU-Kommission zeigt klipp und klar: Hier wird das Vorsorgeprinzip offensichtlich mit Füßen getreten. Die möglichen Auswirkungen der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in empfindliche Ökosysteme werden ignoriert, VerbraucherInnen soll die Möglichkeit genommen werden, selbst zu entscheiden, ob sie gentechnisch verändertes Essen zu sich nehmen wollen oder nicht.

Der von der Agrarindustrie propagierte und von der EU-Kommission aufgegriffene Deregulierungsvorschlag besteht im Wesentlichen darin, dass Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse aus der aktuellen Gentechnikgesetzgebung herausgenommen werden, wenn sie mit dem Werkzeug der Neuen Gentechnik, wie Crispr Cas, erzeugt wurden. Das betrifft mehr als 90 Prozent aller Anwendungen der Neuen Gentechnik. Diese Pflanzen und ihre Erzeugnisse müssten dann vor ihrer Zulassung auf dem Markt keine Risikoprüfung mehr durchlaufen und nicht als Gentechnik gekennzeichnet werden. Begründet wird dieses beschleunigte und für die Hersteller von Gentechnik-Sorten wesentlich günstigere Verfahren durch eine künstlich kreierte Gleichwertigkeit der gentechnisch erzeugten Sorten der sogenannten Kategorie 1 mit Pflanzen, die durch herkömmliche Züchtungstechniken hätten erzeugt werden können. Zudem dichtet die EU-Kommission diesen Gentechnikpflanzen das Prädikat ‚nachhaltig' an und behauptet, dass man bei ihrem Anbau weniger Pestizide bräuchte als beim Anbau anderer Pflanzen und sie zudem beim Kampf gegen den Klimawandel nützlich sein könnten, z.B. durch dürreresistente Sorten. Doch gibt es wissenschaftlichen Belege dafür seitens Agrarindustrie und EU-Kommission? Leider Fehlanzeige!

Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass die Herausnahme der Neuen Gentechnik aus dem EU-Gentechnikrecht nicht wissenschaftlich begründet ist: Weder durch geringere Risiken noch durch einen größeren Nutzen von NGT-Pflanzen für die Allgemeinheit im Vergleich zu sonstigen GVO. Der Gesetzesvorschlag nimmt in Kauf, dass sich NGT-Pflanzen, die sich im Nachhinein als schädlich für Mensch oder Umwelt erweisen können, derart in der natürlichen Umwelt ausbreiten, dass sie später nicht mehr rückholbar sind. Diese Ausnahmeregelungen sollen ausgerechnet für die neuesten genomischen Techniken gelten, über deren mögliche schädliche Auswirkungen noch keine Erfahrungen vorliegen.

Das Rechtsgutachten folgert: ‚Sollte der Unionsgesetzgeber die Verordnung aber so beschließen, wie sie die Kommission vorgeschlagen hat, würde er aufgrund der dargestellten Widersprüche einen offensichtlichen Beurteilungsfehler machen und die Grenzen seines Regelungsspielraums überschreiten´.

Mein Fazit ist klar: Auch Neue Gentechnik ist Gentechnik und muss im EU-Gentechnikrecht geregelt bleiben. Ohne Schlupflöcher, ohne Ausnahmen und ohne Wenn und Aber! Denn Vorsorge ist besser als Nachsorge, die Auswirkungen der unkontrollierten Verbreitung von Gentechnik-Pflanzen wären absolut fahrlässig. Die damit verbundenen Risiken sind den propagierten Nutzen - der nach wie vor nur Wunschdenken ist - nicht wert."

 

Hintergrund aus dem Rechtsgutachten:

Das in den EU-Verträgen verankerte Vorsorgeprinzip bedeutet nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass bei Unsicherheiten hinsichtlich des Vorliegens oder des Umfangs von Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt Schutzmaßnahmen getroffen werden können, ohne dass abgewartet werden müsste, dass das Bestehen und die Schwere dieser Risiken vollständig dargelegt werden.

Das Rechtsgutachten führt u.a. folgende Gründe dafür an, dass der Kommissionsvorschlag dem Vorsorgeprinzip widerspricht:

* Das Wegfallen der Risikoprüfung ist weder durch per se geringere Risiken noch durch einen per se größeren Nutzen von NGT-Pflanzen für die Allgemeinheit im Vergleich zu sonstigen GVO wissenschaftsbasiert. Er nimmt in Kauf, dass sich NGT-Pflanzen, die sich später als schädlich für Mensch oder Umwelt erweisen, derart in der natürlichen Umwelt ausbreiten, dass sie später nicht mehr rückholbar sind. Diese Ausnahmen sollen ausgerechnet für die neuesten genomischen Techniken gelten, über deren mögliche schädliche Auswirkungen noch keine Erfahrungen vorliegen.

* Die Privilegierung von NGT-Pflanzen gegenüber sonstigen GVO ist nicht durch einen generell höheren Nutzen von NGT-Pflanzen gegenüber sonstigen GVO zu rechtfertigen. Zwar betont die Kommission, dass NGT-Pflanzen einen besonderen Nutzen für Nachhaltigkeit, Ernährungssicherheit oder Autonomie haben können. Die Kommission liefert jedoch keine Anhaltspunkte oder gar Belege dafür, dass von der NGT-Pflanzen ausgehende potentielle Nutzen höher ist als derjenige sonstiger GVO. Ein solcher Nutzen ist ferne keine Voraussetzung für die Einstufung als und die Privilegierung von NGT-Pflanzen. Die Privilegierung kommt auch NGT-Pflanzen zugute, die schädliche Auswirkungen auf die genannten Ziele haben.

* Für NGT-Pflanzen der Kategorie 1 (90% aller Anwendungen der Neuen Gentechnik) ist keine einzelfallbezogene Risikoermittlung vorgesehen.

* Der Anwendungsbereich soll nur anhand abstrakter Vorgaben zur Art und Anzahl von Veränderungen der DNA bestimmt werden. Dadurch bliebt unklar, welches Spektrum veränderter Eigenschaften und welches damit verbundene Risikopotential NGT-Pflanzen der Kategorie 1 haben können.

* Erzeugnisse aus NGT-Pflanzen der Kategorie I (mit Ausnahme von Saatgut) müssen nicht mehr gekennzeichnet werden. Im Falle einer erst nach dem Inverkehrbringen solcher Erzeugnisse festgestellten Gefährlichkeit der Erzeugnisse könnten dann keine wirksamen Schutzmaßnahmen (Aussonderung, Rückruf) getroffen werden, weil die betroffenen Erzeugnisse mangels Kennzeichnung nicht mehr erkennbar sind'.

 

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Am 9. September von 14 bis 17 Uhr hinter der MEWA-Arena

Die Stadt Mainz plant einen BiotechCampus auf 50 ha besten Ackerbodens in einem Kaltluftentstehungsgebiet. Das wird z.Zt. in einem Wettbewerb geprüft. Das Netzwerk Nachhaltige Stadtentwicklung hat gestern vor der Stadtratssitzung Töpfchen mit gekeimter Gerste und einen Flyer verteilt, um für den Erhalt der Äcker zu werben.

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Gerste statt BioTech!

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#Landwirtschaft #Artenschutz #Wasserspeicher #CO2Speicher #Kaltluftentstehung

Das Netzwerk:
AK Umwelt Mombach, Arbeitsgemeinschaft bäuerl Landwirtschaft, Attac AG Stadtentwicklung, Bündnis Stadtklima Mainz-Wiesbaden, BUND Mainz, MainzZero, Nachhaltigkeitsinitiative Bretzenheim, Pächter und Eigentümer der Flächen, Parents For Future Mainz, SOLAWI Mainz, Workers For Future

Gerste statt Biotech!Gerste statt Biotech!

Breites Bündnis fordert mehr Unterstützung bei Umsetzung Agroforstsystemen

AgroforstsystemeAgroforstsysteme tragen zur Klimaanpassung bei, sorgen in der Landwirtschaft für mehr Klima-, Boden- und Gewässerschutz und fördern die Artenvielfalt. Gleichzeitig zeichnen sie sich durch eine hohe Flächenproduktivität aus. Trotz dieser Vorteile wird die Anlage und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen seitens Bund und Länder nicht nennenswert unterstützt.

Die Berufsstandvertretungen Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) und Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) fordern daher gemeinsam mit dem Deutschen Fachverband für Agroforstwirtschaft e.V. (DeFAF) in einem offenen Brief [3] an die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Landwirtschaft und Umwelt des Bundes und der Länder, sich mit aller Kraft für eine verstärkte Umsetzung von Agroforstsystemen einzusetzen.

 

Unterstützt werden die Forderungen durch zahlreiche Akteure aus Wissenschaft und Gesellschaft, wie die 99 mitzeichnenden Verbände und Institutionen exemplarisch zeigen.

„Es ist dringend erforderlich, dass Bund und Länder im Rahmen der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zügig Maßnahmen ergreifen, um Agroforstsysteme in die Fläche zu bekommen und so die Zukunftsfähigkeit landwirtschaftlicher Standorte zu stärken.“
Dr. Christian Böhm, Vorstandsvorsitzender des DeFAF

Das diesbezüglich aktuell geringe Engagement steht auch im Widerspruch zu dem im deutschen GAP-Strategieplan festgeschriebenen Ziel von Bund und Ländern, bis 2026 eine Agroforstgehölzfläche von 200.000 ha etablieren zu wollen.

„Um dieses Ziel auch nur ansatzweise zu erreichen, müssen bürokratische Hürden, wie die Abstandssonderregelung oder die unnötige Reglementierung ökologischer Maßnahmen, beseitigt werden. [...] Landwirte schaffen durch die Anlage von Agroforstsystemen einen relevanten gesellschaftlichen Mehrwert, dem ein erhöhter Arbeitsaufwand gegenübersteht. Daher sollten sie angemessen honoriert werden!"
Daniel Fischer, AbL-Arbeitskreis Agroforstwirtschaft

„Auch im Ökolandbau tragen Agroforstsysteme zu mehr Klimaresilienz und mehr Umweltleistungen bei. Daher ist es unverständlich, dass Bio-Betrieben in einigen Bundesländern die Honorierung der Öko-Bewirtschaftung verwehrt wird, wenn sie die agroforstliche Bewirtschaftung in Anspruch nehmen wollen“.
Hubert Heigl, Vorstand Landwirtschaft des BÖLW

Auf EU-Ebene werden Agroforstsysteme als wichtiges Werkzeug zur Erreichung der Klima- und Umweltziele im Rahmen der aktuellen GAP angesehen. So ermöglicht die EU den Mitgliedstaaten explizit für Agroforstsysteme, die Investitionskosten für deren Einrichtung bis zu 100 Prozent zu fördern. Weshalb in Deutschland hiervon kein Gebrauch gemacht wird, ist nicht nachvollziehbar.

Stattdessen werden an die Öko-Regelung zur Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftung Anforderungen gestellt, welche die Gestaltungsoptionen bei der Anlage von Agroforstflächen erheblich einschränken. Aber gerade die Flexibilität ist ein entscheidender Faktor, damit Landwirtinnen und Landwirte ihre mit dem jeweiligen Agroforstsystem verbundenen Ziele erreichen können. Dies gilt insbesondere auch für die Optimierung der Umweltwirkungen.

Daher appellieren wir an Bund und Länder alles daran zu setzen, multifunktionale Landnutzungspraktiken wie Agroforstsysteme, die mehr Zukunftssicherheit bei Klimaänderungen bieten und die gleichermaßen ökologischen und ökonomischen Ziele zugutekommen, massiv zu unterstützen.

Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut

Keine Patente auf Saatgut!

 

16. Mai 2023

Diese Woche legt Keine Patente auf Saatgut! einen Einspruch gegen ein Patent auf Mais beim Europäischen Patentamt (EPA) ein.

Das Patent der deutschen Firma KWS mit der Nummer EP 3380618 beansprucht Mais, der zum Anbau in kälteren Regionen besonders geeignet ist.

Dieser Mais wurde mithilfe von Pflanzen gezüchtet, die bereits dafür bekannt waren, dass sie gegenüber kälteren Anbaubedingungen tolerant sind.

 

„Patente wie dieses führen zu erheblichen rechtlichen Risiken, Kosten und Unsicherheiten“, sagt Grietje Raaphorst vom niederländischen Unternehmen Nordic Maize breeding. „Wenn derartige Patenten erteilt werden, könnte Nordic Maize breeding die letzte Firma gewesen sein, die noch ein Programm zur Züchtung von Mais gestartet hat: Die Freiheit der Züchtung ist an ihr Ende gelangt.“

Bisher garantieren die europäischen Pflanzenzuchtgesetze, dass alle konventionell gezüchteten Sorten verwendet werden können, um neue Sorten zu züchten und zu vermarkten. Doch das Patent beansprucht die Verwendung aller Pflanzen und Pflanzensorten mit den beschriebenen Eigenschaften für die weitere Zucht. Dabei dürfte es in vielen Fällen für die ZüchterInnen unmöglich sein, herauszufinden, ob ihre Sorten tatsächlich betroffen sind. Die einzige Möglichkeit weiter zu züchten, wäre, Lizenzverträge mit den PatentinhaberInnen abzuschließen, was neue Abhängigkeiten und zusätzliche Kosten verursachen würde. Unter diesen Bedingungen würden nur die großen Konzerne überleben.

„Technische Verfahren wie die Neue Gentechnik und Werkzeuge wie CRISPR/Cas werden in der Patentschrift erwähnt, um den Eindruck einer technischen Erfindung zu erwecken. Doch tatsächlich stammen diese Pflanzen aus konventioneller Zucht und sind nicht patentierbar. Im Ergebnis verstößt das Patent gegen alle Regeln des Patentrechts: Bereits existierende Pflanzen sind keine Neuheit, die eingesetzten Verfahren sind nicht technisch und Patente auf Pflanzensorten sind ausdrücklich verboten“, sagt Christoph Then von Keine Patente auf Saatgut!.

Dieses KWS-Patent ist nur ein ausgewähltes Beispiel für die Ergebnisse der jüngsten Patentrecherche von Keine Patente auf Saatgut!: Heute wird in Den Haag ein Bericht vorgestellt und auch an das EPA übergeben. Er zeigt, dass das EPA allein im Jahr 2022 mehr als 20 Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt hat. Zudem wurden rund 100 weitere Patentanmeldungen veröffentlicht.

„Diese Entwicklung hat auch Folgen für die Länder des Globalen Südens. Europa muss jetzt ein deutliches Zeichen setzen, um diesen Trend zu stoppen. Die politischen Entscheidungen müssen jetzt so bald wie möglich getroffen werden, ansonsten untergraben Patente den Zugang von LandwirtInnen und ZüchterInnen zur genetischen Vielfalt, die zur Erzeugung von Lebensmitteln benötigt wird. Patente auf Saatgut gefährden die weltweite Ernährungssicherheit“, sagt Nout van der Vaart von Oxfam Novib.

Die internationale Koalition von Keine Patente auf Saatgut! verlangt eine Änderung in der aktuellen Auslegung der europäischen Patentrechte.

„Es gibt einen schnellen und einfachen Weg, solche Patente zu stoppen: Die bestehenden Patentverbote müssen präzisiert werden, um die bisherigen Schlupflöcher zu schließen. Ein entsprechendes Modellgesetz wurde gerade in Österreich beschlossen. Nun müssen auch andere nationale Patentgesetze angepasst werden, und auch das Europäische Patentamt muss seine Regeln für die Auslegung des Europäischen Patentübereinkommens verändern“, fordert Katherine Dolan von Arche Noah.

Keine Patente auf Saatgut! wird auch in Zukunft mit LandwirtInnenLandwirtInnen, ZüchterInnen, ExpertInnen und ZüchterInnen, ExpertInnen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten, um über Patente auf konventionell gezüchtetes Saatgut und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten, um über Patente auf konventionell gezüchtetes Saatgut und die damit verbundenen Folgen zu informieren. In den letzten Jahren wurden bereits mehrere Verbesserungen im die damit verbundenen Folgen zu informieren. In den letzten Jahren wurden bereits mehrere Verbesserungen im PPatentrecht erreicht. Jetzt sollen Patente auf konventionelle Züchtung innerhalb der nächsten Jahre tatsächlich atentrecht erreicht. Jetzt sollen Patente auf konventionelle Züchtung innerhalb der nächsten Jahre tatsächlich gestoppt werden.

Klares Signal gegen Patente auf Saatgut!

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen!

Das österreichische Parlament (Nationalrat) hat eine Änderung des nationalen Patentrechts beschlossen. Das neue Patentgesetz schließt insbesondere zufällige genetische Veränderungen vom Patentschutz aus. Patente auf Braugerste oder Mais, wie sie in den letzten Jahren vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt wurden, können in Österreich nicht mehr erteilt werden. Auch wenn das Gesetz für künftige Entscheidungen des EPA nicht bindend ist, ist es ein deutliches europaweites Signal für das generelle Verbot von Patenten auf konventionelle Zucht.

Katherine Dolan vom Verein Arche Noah, der dem Bündnis Keine Patente auf Saatgut! angehört, freut sich:

„Diese Gesetzesänderung bringt uns dem Ende des Missbrauchs von Patenten in ganz Europa ein großes Stück näher. Mit dem gestrigen Beschluss wird Österreich zum Vorreiter in Europa. Das neue Patentgesetz schließt ausdrücklich sämtliche Methoden der klassischen Pflanzenzucht von der Patentierbarkeit aus."

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen!Keine Patente auf Saatgut! erwartet, dass Europa diesem Signal folgen wird, um zu verhindern, dass Patente auf die biologische Vielfalt die konventionelle Pflanzenzucht blockieren wird. Letztlich geht es nicht um neue Verbote im Patentrecht, sondern um die korrekte Auslegung der bestehenden Verbote, nach denen u.a. Pflanzensorten und Verfahren zur konventionellen Zucht vom Patentschutz ausgeschlossen sind.

Bereits jetzt wurden rund 300 Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen vom EPA erteilt. Pflanzensorten, die von diesen Patenten betroffen sind, können ohne Zustimmung der Patentinhaber:innen nicht mehr genutzt werden, um noch bessere Sorten auf den Markt zu bringen und zu vermarkten. Die freie Verwendung aller auf dem Markt verfügbaren Sorten für die weitere Züchtung gilt als ein Motor der Pflanzenzucht in Europa. Zuletzt hatte sich sogar der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) sehr besorgt über diese Patente gezeigt.

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